Prof. Dr. Bernd Hirtz (geb. 1954) ist seit 1980 Rechtsanwalt in der Sozietät. Seine in erster Linie wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Anwaltstätigkeit wird durch folgende Bereiche geprägt:
Gesellschaftsrecht (weiterlesen)
- Vertragsgestaltung und laufende Beratung
- Familienunternehmen
- Freie Berufe
- Beratung und Vertretung bei Abschluss von Sozietätsverträgen und Auseinandersetzungen
- Haftungsrecht
- Berufsrecht
- Vergütungsrecht
Alternative Streitbeilegung (weiterlesen)
- Tätigkeit als Schiedsrichter und Parteivertreter
- Schlichtung
Rechtsanwalt Dr. Hirtz ist Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Universität zu Köln. Er veröffentlicht regelmäßig in seinen Fachgebieten (Liste der Veröffentlichungen). Prof. Dr. Hirtz war von 1995 bis 2007 Mitglied der Satzungsversammlung, von 1996 bis 2018 Vorsitzender des Gesetzgebungsausschusses für Zivilverfahrensrecht im DAV, von 2008 bis 2021 Vorstandsmitglied der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit DIS und ist Vorsitzender des Vereins zur Förderung des Instituts für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln und Vorsitzender des Beirats der Kölner Juristischen Gesellschaft KJG.