Versicherungsrecht
Für Versicherungsrecht ist Rechtsanwalt Dr. Kölbel zuständig.
Beratung und Vertretung von Versicherungen und Versicherungsnehmern
Das Versicherungsrecht ist uns sowohl aus der Perspektive des Versicherers als auch aus derjenigen des anspruchstellenden Versicherungsnehmens vertraut. In beiden Fällen richten sich die sich aus dem Versicherungsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten nach denselben rechtlichen Maßstäben. Im Vordergrund stehen sollte nach Eintritt eines Versicherungsfalls zunächst die konstruktive Verhandlungsführung. Insoweit übernehmen wir für unsere Mandanten die fachgerechte Kommunikation. Wenn eine zufrieden stellende Lösung so nicht gelingt, übernehmen wir die Prozessvertretung.
Grundlagen
Das Gesetz enthält allgemeine Grundvorgaben für jedes Versicherungsverhältnis. Daneben sind der Umfang des vereinbarten Versicherungsschutzes und das jeweils vereinbarte Bedingungswerk (Versicherungsbedingungen) von entscheidender Bedeutung sowie selbstverständlich die Tatsachenfeststellung im einzelnen Versicherungsfall.
Die dem Versicherungsnehmer gestellten Versicherungsbedingungen können unwirksam sein. Insbesondere ist zu prüfen, ob diese mit dem AGB-Recht - den Vorgaben des Gesetzgebers betreffend Allgemeine Geschäftsbedingungen - in Einklang stehen. Hierauf kann es insbesondere dann ankommen, wenn der Versicherer dem Versicherungsnehmer vorwirft, ihm in den Versicherungsbedingungen auferlegte Pflichten bzw. Obliegenheiten nicht beachtet zu haben. Die entsprechende Wirksamkeitskontrolle nehmen wir für unsere Mandanten vor.
Versicherungssparten
Wir befassen uns insbesondere mit folgenden Versicherungssparten:
Berufsunfähigkeitsversicherung
Betriebsversicherung
D & O Versicherung
Fahrzeugversicherung
Gebäudeversicherung
Haftpflichtversicherung
Hausratsversicherung
Lebensversicherung
Rechtsschutzversicherung
Unfallversicherung